Gute Nachrichten vom BaMF: Keine Verlängerung der Überstellungsfrist bei offenem Kirchenasyl
In einer im Juni 2020 getroffenen Entscheidung hatte das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Praxis des Bundsamts für Migration und Flucht (BaMF) unzulässig ist, die Überstellungsfrist im Dublin-Verfahren von sechs auf 18 Monate zu verlängern, wenn sich die zu Überstellenden im Kirchenasyl befinden und dieses trotz gescheitertem Dossierverfahren nicht beendet wird. Der Staat werde bei einem Kirchenasyl grundsätzlich weder rechtlich noch […]
» Weiterlesen