Analogleistungen auch für Geflüchtete nach dem Kirchenasyl
Asylsuchende, die sich wegen einer drohenden Abschiebung ins Kirchenasyl begeben haben, begehen dadurch keinen Rechtsmissbrauch. Sie haben daher nach dem Kirchenasyl auch Anspruch auf sog. Analogleistungen nach § 2 AsylbLG. Dies geht aus einer Entscheidung des hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt vom 22.06.2020 hervor. Zum Hintergrund: Asylsuchende erhalten, solange über ihren Asylantrag nicht entschieden ist, lediglich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese […]
» Weiterlesen