VGH Baden-Württemberg untersagt Abschiebung nach Afghanistan
Anfang dieses Monats wurde eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs von Baden-Württemberg veröffentlicht, die bereits im Dezember 2020 gefällt worden war. Darin wird die Abschiebung eines jungen arbeitsfähigen und gesunden alleinstehenden Mannes nach Afghanistan untersagt. Begründet wurde dies damit, dass es ihm dort angesichts der gravierenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen infolge der Covid-19-Pandemie voraussichtlich nicht gelingen würde, auf legalem Wege seine elementarsten Bedürfnisse nach Nahrung, Unterkunft und Hygiene zu befriedigen. Das Gericht führt aus, dass eine Abschiebung allenfalls dann in Betracht käme, wenn im konkreten Falle besondere begünstigende Umstände vorlägen. Diese wären z. B. gegeben, wenn er in Afghanistan auf ein hinreichend tragfähiges und verfügbares soziales und familiäres Netz zurückgreifen könnte, durch das ihm die Bestreitung seines Lebensunterhalts auf legalem Wege ermöglicht würde.
Die Entscheidung kann in Gänze online abgerufen werden.